Symbolbild: Grundsteuer
Copyright: CDU/Christiane Lang
Bürgerdialog, eine Fortsetzung
Die neue Grundsteuerreform – Fluch oder Segen
so haben wir im Juni 2024 getitelt.
Mittlerweile muss man wohl eher in Richtung Fluch tendieren.
Spannend ist die weitere Entwicklung für Eigentümerinnen und Eigentümer, die denkmalgeschützte Gebäude besitzen.
Sind diese Gebäude im „Denkmalatlas Niedersachsen“ (www.denkmalatlas.niedersachsen.de) aufgeführt, besteht die Chance auf einen Nachlass bei der Grundsteuer.
Dazu ist ein Antrag auf Grundsteuerermäßigung beim zuständigen Finanzamt erforderlich.
Hintergrund ist die gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer, die 2025 in Kraft getreten ist.